Schiller

Schiller

[Schiller: Über die tragische Kunst und Über das Pathetische, Digitale Bibliothek Band 1: Deutsche Literatur, S. 148850, 149091

Analyse des Sachtextes

Der vorliegende Text von Friedrich Schiller „Über die tragische Kunst“ aus dem Jahre 1791 ist ein Ausschnitt aus einer längeren Abhandlung, da es um einen vierten Aspekt geht (Z. 1). Es handelt sich um einen expositorischen Text, einen Aufsatz, in dem ein kunsttheoretisches Problem abgehandelt wird: Merkmale der Tragödie werden bestimmt.

Im Überblick über den ganzen Text kann man eine dialektische Struktur erkennen, denn Schiller stellt die „poetische Nachahmung“ und die „historische“ Darstellung (Z. 1/2) einer Handlung sowie die „historische Wahrheit“ und die „poetische Wahrheit“ (14 f.) einander gegenüber und leitet daraus die besondere Aufgabe des Dichters („Dichterpflicht“, 19) und die „ästhetische Wirkung“ (34) der Tragödie ab.
Diese Leitbegriffe zeigen schon, dass es sich um einen sehr abstrakten und grundsätzlichen Text handelt. Die vielen logischen Verknüpfungen durch Signalwörter wie „aber, also, so etc.“ machen deutlich, dass der Verfasser argumentativ schreibt. Es fehlt völlig an konkreten Beispielen, die seine Überlegungen veranschaulichen würden. Statt dessen geht er normativ mit Definitionen und Forderungen vor. So definiert der Text, dass die Tragödie eine „poetische Nachahmung einer mitleidswürdigen Handlung“ (1) ist, und stellt die These auf, dass sie als solche der „historischen entgegengesetzt“ ist (2). Damit ist das antithetische Thema des Textes festgelegt, der nun die beiden Pole (poetisch - historisch) entfaltet und bei dieser Aufgliederung im Einzelnen begründet, warum diese Entgegensetzung notwendig ist. Dass am Textanfang eine Definition vorliegt, erkennt man u.a. an der Gleichsetzung mit dem Kopulaverb „sein“: x ist y.
Schillers Position besteht darin, dass er für den Dichter eine eigengesetzliche Behandlung der Stoffe geradezu fordert: Der Dichter ist nur den...